BEITRAGSORDNUNG

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§ 1 Fälligkeit der Beiträge

Der von den Mitgliedern zu entrichtende Jahresbeitrag ist jeweils am 1. Februar fällig. Er ist auch bei einem Beitritt während des Geschäftsjahrs grundsätzlich in voller Höhe zu entrichten; über Ausnahmen hiervon entscheidet der Vorstand.

§ 2 Höhe der Beiträge

Die Höhe des Jahresbeitrages beträgt

Eine Doppelmitgliedschaft liegt vor, wenn eine natürliche Person im Geschäftsjahr gleichzeitig Mitglied der Astronomischen Gesellschaft in der Metropolregion Nürnberg e.V. (AGN) und in einem Verein ist, der selbst AGN-Mitglied ist.

Familienmitglieder können werden: Ehe/Lebenspartner und minderjährige Kinder/Enkel mit gleicher Anschrift wie das Hauptmitglied. Sie haben dieselben Rechte und Pflichten wie das Hauptmitglied. Der Beitrag für eine Familienmitgliedschaft gilt für alle Familienmitglieder gemeinsam, zusätzlich zum und unabhängig vom Beitrag des Hauptmitglieds. Familienmitglieder erhalten kein eigenes Exemplar des Regiomontanusboten. Endet die Mitgliedschaft des Hauptmitglieds oder fallen die Voraussetzungen weg, gehen Familienmitgliedschaften ab dem entsprechenden Zeitpunkt in normale Mitgliedschaften über.

In begründeten Fällen kann auf Antrag der Beitrag durch den Vorstand ermäßigt oder gestundet werden, worüber der Vorstand Rechenschaft ablegen muss.

Korrespondierende Mitglieder und Ehrenmitglieder sind gemäß § 5 der Satzung von der Beitragszahlung befreit.

§ 3 Art der Beitragszahlung

Die Beitragszahlung ist grundsätzlich nur im Lastschriftverfahren möglich. Über Ausnahmen entscheidet der Vorstand.

Diese Beitragsordnung wurde von der Mitgliederversammlung am 11. März 2015 beschlossen, am 24. März 2022 ergänzt und gemäß § 5 der Satzung niedergelegt durch den Vorstand.